12.03.2020 Stadt Würzburg (Coronavirus – Allgemeinverfügung der Stadt Würzburg)

Es mehren sich die Anfragen beim FB Sport, wie im Zeichen der Coronavirus Krise mit den Veranstaltungen im Bereich des Sports umzugehen ist.

Aus diesem Grund haben wir in der Anlage die Originalversion der Allgemeinverfügung der Stadt Würzburg angefügt, die Sie bitte zur Kenntnis nehmen. Auf unserer Internetseite und in den Medien wurde darüber bereits berichtet.

Hierin werden die Veranstaltungen verschiedener Größenordnungen geregelt.

Veranstaltungen mit über 1000 Besucher*innen sind in jedem Fall gegen Strafandrohung untersagt!

Bei Veranstaltungen in dem Bereich von 500-1000 Besuchern sind die Auflagen der Punkte 1.1 bis 1.3 der Allgemeinverordnung zu erfüllen. Dann kann auch eine Veranstaltung dieser Größenordnung durchgeführt werden.

Für die Mehrzahl der Würzburger Sportvereine relevant ist der Bereich der Veranstaltungen bis 500 Besucher*innen. Hier liegt die Verantwortung der Durchführung ganz klar bei den Veranstaltern. Wir raten Ihnen, geplante Veranstaltungen, Wettkämpfe und Fortbildungen nach den Kriterien des Robert-Koch-Institutes zu bewerten und bei den geringsten Zweifeln zu reagieren.

Der Schutz der Bevölkerung wiegt in jedem Fall höher als der sportliche Erfolg. Die beiliegende Allgemeinverfügung ist zwingend anzuwenden, Zuwiderhandlungen können gemäß Punkt 4 der Verordnung mit einem Bußgeld von bis zu 25.000 € belegt werden.

Eigentlich sollten und haben die Fachverbände in Eigenverantwortung schon für ihren Sportbetrieb entschieden, wie es mit Wettkämpfen und Spielrunden weiter geht, sollte dies nicht der Fall sein, so kann Ihnen diese Allgemeinverfügung als Entscheidungshilfe und im Zweifel auch als Argumentationshilfe gegenüber der Fachverbände dienen.

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