Steuerliche Verbesserungen zur Stärkung des Ehrenamts geplant

Das Niedersächsische Finanzministerium plant Änderungen der Steuergesetzgebung zur Stärkung des Ehrenamtes.

Zum Einen soll die Übungsleiterpauschale von derzeit 2.400 € auf dann 3.000 € ansteigen.

Wer für seine ehrenamtliche Tätigkeit  vergütet wird, kann die Ehrenamtspauschale in Höhe von 840 € anstelle von 720 € im Jahr ansetzen. Ausgenommen hiervon sind nach wie vor die Übungsleitertätigkeiten.

Für Spenden bis zu einem Betrag von 300 € (bisher 200 €) reicht ein vereinfachter Spendennachweis wie z. B. eine Buchungsbestätigung, soweit alle notwendigen Informationen daraus ersichtlich sind. 

Vereine, die wie ein normaler Gewerbebetrieb am Wirtschaftsleben teilnehmen, haben Körperschaft- und Gewerbesteuer zu zahlen. Die Einnahmen-Freigrenze hierfür soll nun von 35.000 € auf 45.000 € angehoben werden.

Voraussichtlich wird das Gesetz ab dem 01.01.2020 Gültigkeit erlangen. Die öffentliche Anhörung im BT-Finanzausschuss erfolgte am 14.10.2019.

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