Das Niedersächsische Finanzministerium plant Änderungen der Steuergesetzgebung zur Stärkung des Ehrenamtes.
Zum Einen soll die Übungsleiterpauschale von derzeit 2.400 € auf dann 3.000 € ansteigen.
Wer für seine ehrenamtliche Tätigkeit vergütet wird, kann die Ehrenamtspauschale in Höhe von 840 € anstelle von 720 € im Jahr ansetzen. Ausgenommen hiervon sind nach wie vor die Übungsleitertätigkeiten.
Für Spenden bis zu einem Betrag von 300 € (bisher 200 €) reicht ein vereinfachter Spendennachweis wie z. B. eine Buchungsbestätigung, soweit alle notwendigen Informationen daraus ersichtlich sind.
Vereine, die wie ein normaler Gewerbebetrieb am Wirtschaftsleben teilnehmen, haben Körperschaft- und Gewerbesteuer zu zahlen. Die Einnahmen-Freigrenze hierfür soll nun von 35.000 € auf 45.000 € angehoben werden.
Voraussichtlich wird das Gesetz ab dem 01.01.2020 Gültigkeit erlangen. Die öffentliche Anhörung im BT-Finanzausschuss erfolgte am 14.10.2019.