Aktuelle Corona-Infos

Bild von Gerd Altmann auf Pixabay

Sport in Versbach (Stand 09.06.2021)

Mitteilung der Stadt Würzburg:

Sport und Sportveranstaltungen

Kontaktfreier Sport ebenso wie Kontaktsport (z. B. Fußball, Handball) sind sowohl im Innen- als auch im Außenbereich ohne feste Gruppenobergrenzen möglich.
Der Betrieb und die Nutzung von Sportplätzen, Tanzschulen, Fitnessstudios und anderen Sportstätten sind zulässig. In Sportstätten gilt FFP2-Maskenpflicht, soweit kein Sport ausgeübt wird. Die Höchstzahl der möglichen Teilnehmer richtet sich nach der Größe des zur Verfügung stehenden Raums (bei Mindestabstand nach Rahmenkonzept). 
Bei Sportveranstaltungen unter freiem Himmel ist die Anwesenheit von bis zu 500 Zuschauern mit festen Sitzplätzen zulässig. In Gebäuden bestimmt sich die zulässige Höchstzuschauerzahl nach der Anzahl der vorhandenen Plätze, bei denen ein Mindestabstand von 1,5 m zu anderen Plätzen gewahrt wird.

 

Öffentliche und private Feiern 

Veranstaltungen aus besonderem Anlass und mit einem von Anfang an begrenzten und geladenen Personenkreis (wie z. B. Geburtstags-, Hochzeits-, Tauffeiern, Beerdigungen, Vereinssitzungen etc.) sind im Außenbereich mit bis zu 100 Personen, Innen mit bis zu 50 Personen möglich. 

 

Sport in Versbach (Stand 02.06.2021)

Die Voraussetzungen und Regelungen für eine Nutzung der städt. Mehrzweck- und Schulsporthallen sind:

– Kontaktfreier Sport

– Gruppengröße ist nach den örtlichen Gegebenheiten zu beurteilen, ca. eine Person pro 20 m² empfohlen

– Keine Testpflicht

– Rahmenkonzept beachten

– Dokumentation der Teilnehmer für eine evtl. Nachverfolgung

– permanente Lüftung den Mehrzweck- und Schulturnhallen

– Erstellung eines Hygienekonzepts (zur Vorlage bei Kontrolle).

Welche Schulsporthallen zur Verfügung stehen oder auf Grund der schulischen Hygienevorgaben derzeit als Unterrichtsräume oder zur Nachmittagsbetreuung genutzt werden, werden wird per Aushang und unter  https://www.wuerzburg.de/530859

 veröffentlichen.


  • ÄNDERUNG VOM 18.05.21: ALLE TEST DÜRFEN MAXIMAL NUR 24 STUNDEN ALT SEIN!

Ab Mittwoch, 12.05.2021 gilt für uns folgendes (Auszug aus der Allgemeinverfügung der Stadt Würzburg vom 09.05.2021):

  • Zulässig ist kontaktfreier Sport im Innenbereich sowie Kontaktsport unter freiem Himmel unter Beachtung der Kontaktbeschränkungen gemäß § 10 Abs. 1 der 12. BayIfSMV und unter der Voraussetzung, dass alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer über einen vor höchstens 24 Stunden vorgenommenen POC- Antigentest oder Selbsttest oder einen vor höchstens 48 Stunden vorgenommenen PCR-Test in Bezug auf eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 mit negativem Ergebnis verfügen.

  • Die Allgemeinverfügung tritt am 12.05.2021 in Kraft. Sie tritt außer Kraft, wenn der maßgebliche Wert der 7-Tage-Inzidenz von 100 an drei aufeinanderfolgenden Tagen überschritten und dies nach § 3 Nr. 3 der 12. BayIfSMV amtlich bekanntgemacht worden ist. Für den Zeitpunkt des Außerkrafttretens gilt § 3 Nr. 1 der 12. BayIfSMV entsprechend, dass dies dann am zweiten Tag nach der Überschreitung gilt.

    Testnachweise sind möglich bei den diversen Testzentren. U.a. auch einem Testbus in Versbach. 

    Hier geht es zur Übersichtskarte der Würzburger Teststationen: https://opendata.wuerzburg.de/pages/test-corona-stadt/

    Die aktuellen 7-Tage-Inzidenzzahlen findet Ihr auch hier: Inzidenzzahlen

    Handlungsempfehlungen des BLSV hier: zum PDF „Handlungsempfehlungen des BLSV“


Aktuelle Nachricht der Stadt Würzburg (05.05.2021) Corona-Inzidenz Stand 10.05.2021: 82,86 (seit 05.05. unter 100):

Corona-Inzidenzwert zwischen 50 und 100: Das gilt jetzt bei der Sportausübung

Die Stadt Würzburg wird aktuell in die Gruppe mit dem Inzidenzwert zwischen 50 und 100 eingeordnet. Damit gelten innerhalb der Würzburger Stadtgrenzen die entsprechenden Regelungen der 12. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (BaylfSMV):

  • Es ist nur die kontaktfreie Ausübung von Individualsportarten erlaubt (Tischtennis, Skaten, Parkour, Fitnessgeräte).
  • Die Ausübung ist mit den Angehörigen des eigenen Hausstands sowie zusätzlich den Angehörigen eines weiteren Hausstands erlaubt, solange dabei eine Gesamtzahl von insgesamt fünf Personen nicht überschritten wird. Für Kinder unter 14 Jahren ist die Ausübung von kontaktfreiem Sport unter freiem Himmel in Gruppen von höchstens zwanzig Kindern zulässig.

In der Zwischenzeit nutzt doch gerne unser Online-Trainingsangebot! Unsere Übungsleiter bieten mehrmals pro Woche online Work-Outs, Trainings und Fitness-Kurse an! Anmeldungen bitte via Mail.


Weitere Öffnungsschritte sind ausgesetzt!

Aufgrund der steigenden Infektionszahlen sind vorerst alle für den 22.03. geplanten Öffnungsschritte ausgesetzt.

Es gilt, was seit dem 08.03. gilt!


Aktuelle Nachricht der Stadt Würzburg (19.03.2021, 12:04 Uhr):

Zitat: „Sehr geehrte Sportlerinnen und Sportler,

die Wiederaufnahme des Trainingsbetriebes kann noch nicht am 22.03.2021 erfolgen.

Die Mehrzweckhallen bleiben weiterhin für den Vereinssport geschlossen!

Für die ab dem 22. März in der 12. Bay. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung vorgesehenen weiteren Öffnungsschritte, was vor allem die Außengastronomie, Theater und Kinos betrifft, benötigt die Stadt Würzburg das Einvernehmen mit dem Bay. Staatsministerium für Gesundheit und Pflege. Seit Anfang dieser Woche steht die Stadt Würzburg deshalb mit der Regierung von Unterfranken aktiv in Kontakt, um dieses Einvernehmen herzustellen. Dazu wurde in der vergangenen Woche auch ein Gespräch zwischen Oberbürgermeister, Gastronomie, Hotel- und Gaststättenverband und Vertretern der Stadt Würzburg geführt.

Die Stadt Würzburg hat dazu eine entsprechende Allgemeinverfügung mit Begründung zu den Öffnungsschritten ausgearbeitet und dabei auf die stabilen Inzidenzzahlen unter 100 verwiesen. Dieser Schwellenwert wurde an keinem einzigen Tag im laufenden Jahr 2021 erreicht. Diese Allgemeinverfügung hat die Stadt der Regierung von Unterfranken mit der Bitte um Zustimmung vorgelegt.

Wie die Regierung von Unterfranken nun gestern (18.03.2021) gegen 17 Uhr auf den Antrag der Stadt Würzburg hin mitteilt, wird das Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege bis auf Weiteres das Einvernehmen zu weiteren Öffnungsschritten nach der Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung in keinem Land- oder Stadtkreis erteilen. Vielmehr sei aufgrund des landesweiten besorgniserregenden Anstiegs der Infektionen bayernweit nicht mehr von einer stabilen Lage auszugehen, so das Ministerium. Für die Betroffenen vor Ort ist diese kurzfristige Absage sehr schwer zu tragen.“ Zitatende

Unsererseits ist dem nichts sinnvolles hinzuzufügen.

Bitte bleibt alle gesund oder kommt gut durch! 

Weiterhin bieten wir unseren Mitgliedern mind. 3x pro Woche Online-Trainings an. Infos bekommt Ihr von Euren Übungsleitern oder Abteilungsleitern.


Aktuell aus der Verordnung der Stadt Würzburg vom 12.03.2021:

a) Sport: Erlaubt ist kontaktfreier Sport im Außenbereich unter Beachtung der Kontaktbeschränkungen nach § 4 Absatz 1 der 12. BayIfSMV (2 Haushalte, maximal 5 Personen) sowie Sport unter freiem Himmel in Gruppen von bis zu 20 Kindern unter 14 Jahren

 

Die Wieder-Aufnahme von Sport lässt sich gut aus der Grafik ablesen.

Die Halle bleibt wohl oberhalb der Inzidenzzahl 50 vorerst geschlossen, da Schnelltests nicht zur Verfügung stehen – jedenfalls nicht zu bezahlbaren Preisen.

Aktuelle Inzidenzzahlen findet ihr im Dashboard des RKI (Robert-Koch-Instituts):  Dashboard des RKI   Für die Stadt Würzburg einfach in der Karte die Stadt anklicken oder nach SK Würzburg suchen…

Stand am 09.03.: noch unter 50!

Die Bundesregierung plant ja kostenlose Schnelltests für alle Bürger. Das hieße aber, dass jeder, der am Abend zum Sport möchte, auch am gleichen Tag den Schnelltest machen möchte.

Es ist zweifelhaft, ob das gelingen kann. Warten wir – wie üblich – weiter ab, aber bleiben dran…

 

In der Zwischenzeit nutzt doch gerne unser Online-Trainingsangebot!

 

Die aktuellen 7-Tage-Inzidenzzahlen findet Ihr auch hier: Inzidenzzahlen

Handlungsempfehlungen des BLSV hier: zum PDF „Handlungsempfehlungen des BLSV“

 

 

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