Die Nutzung der PTH ist nur unter Einhaltung des Schutz- und Hygienekozeptes der Stadt Würzburg möglich!
Dabei wird die Mithilfe und Rücksichtnahme aller Mitglieder benötigt. Deshalb bitten wir darum, die Schutzmaßnahmen zur eigenen Sicherheit und zur Sicherheit aller einzuhalten.
Im Wortlaut:
Zum Schutz der Sportlerinnen und Sportler vor einer weiteren Ausbreitung des Covid 19 Virus verpflichtet sich der jeweilige Sportverein/Institution, die folgenden Infektionsschutzgrundsätze und Hygieneregeln einzuhalten.
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Einhaltung der Mindestabstandsregel von 1,5 Metern zwischen Personen ist stets einzuhalten, außer von Personen, für die die allgemeinen Kontaktbeschränkungen nicht gelten (z. B. Personen desselben Haushaltes)
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Vom Sportbetrieb in Sportstätten ausgeschlossen sind:
– Personen mit Kontakt zu COVID-19-Fällen in den letzten 14 Tagen
– Personen mit unspezifischen Allgemeinsymptomen und respiratorischen Symptomen jeder Schwere
– Personen, die während des Aufenthalts im Gebäude Symptome entwickeln, haben diese umgehend zu verlassen.
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Bei Betreten und Verlassen sowie bei Nutzung von Umkleiden und der Sanitäranlagen (WC- Anlagen) ist immer eine geeignete Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Diese darf nur zur Ausübung der sportlichen Aktivität abgenommen werden.
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Nach der geltenden Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung ist für ausreichend Belüftung zu sorgen (soweit möglich mindestens 10 Minuten je volle Stunde)
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Die Trainingsdauer wird pro Gruppe auf max. 120 Minuten beschränkt.
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Zwischen den Trainingsgruppen (i. d. R. während der Pause) ist zwingend zu lüften. Es muss
solange gelüftet werden, sodass ein ausreichender Luftaustausch gewährleistet ist.
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Trainer*innen und Betreuer*innen sind verpflichtet, Anwesenheitslisten zu führen, um eventuelle Infektionswege nachvollziehen zu können. Diese Listen sind jeweils 4 Wochen aufzubewahren und bei einem Infektionsfall bereit zu stellen.
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Benutzte Sportgeräte müssen nach Gebrauch desinfiziert werden. Das Desinfektionsmittel ist vom Verantwortlichen des Vereins/Institution selbst mitzubringen.
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Die Trainingszeiten sind so zu organisieren, dass immer dieselben Personen in einer Gruppe trainieren.
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Die Duschen bleiben geschlossen, ausgenommen sind die Umkleidekabinen und WC-Anlagen. In den Umkleidekabinen sind die entsprechenden Abstandsregeln einzuhalten.
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Trainer*innen, Betreuer*innen und Schutz- und Hygienebeauftragte, sind für die Einhaltung der Hygieneregeln und der Kontaktbeschränkung verantwortlich.
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Vom Verein/Institution ist ein standort- und sportartspezifisches Schutz- und Hygienekonzept zu erstellen und auf Verlangen vorzuzeigen.
Die o. g. Regelungen sind nur allgemein geltendende Schutzmaßnahmen.
Auf die Handlungsempfehlungen des BLSV (https://www.blsv.de/fileadmin/user_upload/pdf/Corona/Handlungsempfehlungen.pdf) und die sportartenspezifischen Übergangsregeln der Sportverbände (https://www.dosb.de/medien- service/coronavirus/sportartspezifische-uebergangsregeln/?Leitplanken=) wird verwiesen.
Weiter wird auf folgendes hingewiesen:
- In allen städt. Sporthallen gilt das angehängte Hygienekonzept. Jeder Verein muss zusätzlich zu diesem Konzept ein sportartspezifisches Konzept für sein Training erstellen und auf Verlangen vorzeigen können.
- Die Duschen in allen Hallen bleiben bis auf weiteres geschlossen. Die Auflagen zur Öffnung der Duschen können nicht hergestellt werden. Die Umkleiden können unter den geltenden Abstandsregeln genutzt werden. Um das Infektionsrisiko zu minimieren, bitten wir Sie – soweit möglich – in Sportkleidung zum Training zu kommen und die Umkleiden so wenig wie möglich zu nutzten.
- Nach jedem Wechsel der Trainingsgruppen, spätestens nach max.120 min. muss eine Lüftungspause erfolgen. Im Belegungsplan sind diese Zeiten nicht vorgesehen, daher bitten wir Sie entsprechend mit Ihrem Training früher aufzuhören bzw. später zu beginnen. Die Lüftungspause muss entsprechend der Lüftungsmöglichkeiten angepasst sein (min. 10 min.).
- Während der Nutzung der Halle sind – wenn möglich – die Fenster wegen der besseren Durchlüftung immer geöffnet zu halten.
- Generell ist der Sport kontaktfrei durchzuführen. Bei einem Trainingsbetrieb in festen Trainingsgruppen ist Körperkontakt allerdings zulässig. Voraussetzung hierfür ist aber eine Kontaktdatenerfassung. Auch Kampfsportarten dürfen wieder mit Körperkontakt trainieren. In Kampfsportarten, in denen durchgängig oder über einen längeren Zeitraum ein unmittelbarer Körperkontakt erforderlich ist, darf die Trainingsgruppe höchstens fünf Personen umfassen. Diese Gruppenbegrenzung auf höchstens fünf Personen bezieht sich lediglich auf die Sportarten des Sportfachverbands Ringen.